Hygienekonzept

Grundsätze

Dieses Hygienekonzept orientiert sich an den Handlungsempfehlungen des DFB-Leitfadens „Zurück ins Spiel". Es giltfür den Trainings- und Spielbetrieb und die hiermit im Zusammenhang stehenden notwendigen Tätigkeiten im Bereich der Sportstätte. Zudem werden Regelungen für Personen im Publikumsbereich der Sportstätte festgehalten. Zur besseren Abtrennung werden die genannten Bereiche in Zonen eingeteilt. Genauere Inhalte werden unter Punkt 4 erläutert. Ausgenommen vom Konzept sind sämtliche sonstigen Bereiche im Innenbereich von Gebäuden, gastronomische Einrichtungen, Einrichtungen zur Sportplatzpflege und Sporthallen. Hierfür können weitere Hygienekonzepte notwendig sein.
Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass eine Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist.

1. Allgemeine Hygieneregeln

• Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds.

• In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld einzuhalten. • Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
• Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).

• Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.

• Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.

2. Verdachtsfälle Covid-19

• Eine Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb istfür alle Beteiligten nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand.

• Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind:

   o Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome

   o Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenem Haushalt vorliegen•

• Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die betreffende Person wird mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und

Spielbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der betreffenden Person.

3. Organisatorisches

• Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.

• Ansprechpartner*in für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept des Trainings- und Spielbetriebs sind Markus Westhoff und Volker Stickling

• Das Hygienekonzept ist anhand der vorliegenden Rahmenbedingungen des Vereins SV Spexard und der Sportstätten an der Lukasstraße und der Bruder-Konrad-Straße mit den lokalen Behörden abgestimmt.

• Die Sportstätte ist mit ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten, vor allem im Eingangsbereich des Sportgeländes, ausgestattet.

• Alle Trainer*innen und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainings- und Spielbetrieb eingewiesen.

• Auf Wegstrecken Eingang in die Zonen bzw. Trainingsflächen ist das Tragen eines Mund und Nasenschutzes Pflicht

• Vor Aufnahme des Trainings- und Spielbetriebs werden alle Personen, die in den aktiven Trainings- und Spielbetriebs involviert sind bzw. aktiv teilnehmen, über die Hygieneregeln informiert. Dies gilt im Spielbetrieb neben den Personen des Heimvereins, vor allem auch

für die Gastvereine, Schiedsrichter*innen und sonstige Funktionsträger*innen.

• Alle weiteren Personen, die sich auf dem Sportgelände aufhalten (Zone 3), müssen über die Hygieneregeln rechtzeitig in verständlicher Weise informiert werden. Hierzu erfolgt der Aushang des Hygienekonzepts mindestens am Eingangsbereich.

• Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen.

4. Zonierungen

Die Sportstätte wird in drei Zonen eingeteilt, die Anzahl der erlaubten Personenanzahl richtet sich nach der aktuellen Corona Schutzverordnung des Landes NRW. Zum Stand 20.07. 30 Personen auf dem Spielfeld. Hierzu zählen Spieler und Schiedsrichter (23 Personen, also dürfen maximal 7 Spieler ein- und ausgewechselt werden):

Zone 1 „Innenraum/Spielfeld"

In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeidumrandung und ggf. Laufbahn) befinden sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:

   o Spieler*innen

   o Trainer*innen

   o Funktionsteams

   o Schiedsrichter*innen

   o Sanitäts- und Ordnungsdienst

   o Ansprechpartner*in für Hygienekonzept

   o Medienvertreter*innen (siehe nachfolgende Anmerkung)

• Die Zone 1 wird ausschließlich an festgelegten und markierten Punkten betreten und verlassen.

• Für den Weg vom Umkleidebereich zum Spielfeld und zurück werden unterstützend Wegeführungsmarkierungen genutzt.
• Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt zu Zone 1 benötigen (z.B.

Fotografinnen), wird dieser nur nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung des Mindestabstandes gewährt.

Zone 2 „Umkleidebereiche"

• In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nurfolgende Personengruppen Zutritt: 

   o Spieler*innen

   o Trainer*innen

   o Funktionsteams

   o Schiedsrichter*innen

   o Ansprechpartner*in für Hygienekonzept

• Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung oder Tragen von Mund-Nase- Schutz.

• Für die Nutzung im Trainings- und Spielbetrieb werden ausreichende Wechselzeiten zwischen unterschiedlichen Teams vorgesehen.

• Die Nutzung der Duschanlagen erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelungen sowie zeitlicher Versetzung/Trennung.

• Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird auf das notwendige Minimum beschränkt.

Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)"

• Die Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)" bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, welchefreizugänglich undunterfreiem Himmel(auch überdachte Außenbereiche) sind.

• Alle Personen in Zone 3 betreten die Sportstätte über einen offiziellen Eingang. Die anwesende Gesamtpersonenanzahl (max. 300 Personen) im Rahmen des Spielbetriebs ist stets bekannt.

• Es erfolgt eine räumliche oder zeitliche Trennung („Schleusenlösung") von Eingang und Ausgang der Sportstätte soweit möglich.

• Zur Unterstützung der Einhaltung des Abstandsgebots werden Markierungen auf-/angebracht o Zugangsbereich mit Ein- und Ausgangsspuren sowie Abstandsmarkierungen

• Unterstützend werden Plakate zu den allgemeinen Hygieneregeln genutzt.

5. Trainingsbetrieb

Grundsätze

• Trainer*innen und Vereinsverantwortliche informieren die Trainingsgruppen über die Maßnahmen und Regelungen des Hygienekonzepts.

• Den Anweisungen der Verantwortlichen zur Nutzung der Sportstätte ist Folge zu leisten.

• Das Trainingsangebot ist so organisiert, dass ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher Mannschaften vermieden wird. Hierzu sind Pufferzeiten für die Wechsel eingeplant.

• Alle Spielerinnen sind angehalten, eine rechtzeitige Rückmeldung zu geben, ob eine Teilnahme am Training erfolgt, um eine bestmögliche Trainingsplanung zu ermöglichen.

• Die Trainer*innen dokumentieren die Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit.

In der Sportstätte

• Die Nutzung und das Betreten der Sportstätte sind nur gestattet, wenn eigenes Training geplant ist.
• Zuschauende Begleitpersonen sind unter Einhaltung des Mindestabstands in Zone 3 möglich

• Der Zugang zu Toiletten sowie Waschbecken mit Seife ist während des Trainingsbetriebes sichergestellt.

6. Spielbetrieb

Für die Wiederaufnahme des Spielbetriebs müssen wir bisher übliche Abläufe anpassen. Hierfür haben wir anhand der Hygienemaßnahmen sowie der bestehenden Rahmenbedingungen im organisatorischen und infrastrukturellen Bereich auf unseren Verein zugeschnittene Lösungen erarbeitet.

• Abstimmungen mit lokalen Behörden zu Hygienemaßnahmen und zugelassene Personenanzahl in Zone 3 (maximal 300 Personen)

• Bereitstellung der Hygienemaßnahmen (Desinfektionsmittel-Spender, Seife, Einmal- Handtücher)
• Organisation des Ein- und Ausgangsbereichs

• Organisation von Reinigungsvorgängen

• Information der Gast-Teams und Schiedsrichter*innen zu Hygienemaßnahmen (per E-Mail und persönlichen Kontakt)

• Organisation von Umkleide- und Duschabläufen (Wechsel-, Reinigung und Pufferzeiten)

• Rückverfolgbarkeit (1) Die einfache Rückverfolgbarkeit im Sinne dieser Vorschrift ist sichergestellt, wenn die den Begegnungsraum eröffnende Person (Gastgeber, Vermieter, Einrichtungsleitung, Betriebsinhaber, Veranstaltungsleitung usw.) alle anwesenden Personen (Gäste, Mieter, Teilnehmer, Besucher, Kunden, Nutzer usw.) mit deren Einverständnis mit Name, Adresse und Telefonnummer sowie - sofern es sich um wechselnde Personenkreise handelt - Zeitraum des

Aufenthalts bzw. Zeitpunkt von An- und Abreise schriftlich erfasst und diese Daten für vier Wochen aufbewahrt. Der gesonderten Erfassung von Adresse und Telefonnummer bedarf es nicht, wenn diese Daten für den Verantwortlichen bereits verfügbar sind.

7. Einschätzung des Infektionsrisikos

Der SV Spexard sorgt mit diesem Hygienekonzeptfür eine verhältnismäßige und bestmögliche Prävention. In Abhängigkeit zur aktuellen Einschätzung des Infektionsrisikos werden in Abstimmung mit den für die Sportstätte zuständigen Behörden die entsprechenden Hygienemaßnahmen vorgesehen, veranlasst und gegebenenfalls nachjustiert.

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