Handlungsleitfaden zum Thema

„Aktiver Kinder- und Jugendschutz im SV Spexard“

 

 

Der Vorstand des Sportverein Spexard spricht sich dafür aus, den Kinder- und Jugendschutz aktiv zu unterstützen und hat hierzu einen entsprechenden Handlungsleitfaden festgelegt. 

 

Die nachfolgenden Bausteine bieten in ihrer Gesamtheit ein umfassendes, 

anwendbares Konzept, um sexualisierter Gewalt im Sport entgegenzuwirken und vorbeugend tätig werden zu können.

Durch dieses Präventionskonzept signalisiert der SV Spexard  

 

- Kindern und Jugendlichen: „Hier kannst Du sprechen!“

 

- Eltern: „Hier sind sichere Räume!“

 

- Täterinnen und Tätern: „Nicht bei uns!“

 

- Trainerinnen, Trainern, Übungsleiterinnen und -leitern: „Wir unterstützen dich!“

 

 

 

1. Qualifizierung für alle Aktiven (Trainer und Übungsleiter) im Kinder- und    Jugendbereich

 

Handlungskompetenz und –sicherheit können ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Thematik sexualisierter Gewalt vor allem durch Informationen und Fortbildungen erzielen. 

 

Daher beschließt der Sportverein Spexard, dass entsprechende Fort- und Weiterbildungsangebote mindestens alle 2-3 Jahre durch den Verein angeboten werden. Hierzu können beispielsweise kostenfreie Seminare über den Landessportbund beantragt werden. Ziel ist es, die Trainer und Übungsleiter für das Thema zu sensibilisieren und handlungssicher zu machen. 

 

2. Einführung des erweiterten Führungszeugnisses sowie Benennung von Ansprechpartnern

 

Das erweiterte Führungszeugnis beinhaltet 

unter anderem:

 

  • alle Verurteilungen wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, 
  • Verurteilungen wegen der Verbreitung, des Erwerbs oder des Besitzes kinderpornografischer Schriften nach § 184b StGB.

 

In Abweichung zum normalen Führungszeugnis werden auch Jugendstraftaten 

aufgeführt. Die aufgeführten Verurteilungen und einschlägigen Jugendstrafen werden je nach Delikt nach 10 – 20 Jahren getilgt (§46 BZRG). Erfasst werden entsprechend einschlägige Verurteilungen. Eingestellte Verfahren oder Verfahren, die mit einem Freispruch beendet wurden, werden nicht erfasst.

 

Auch bei der Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses gibt es keine Garantie, dass Personen mit bestimmten Neigungen im Verein tätig sind. Aber: Die Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis schafft Transparenz. Zum Schutz der uns anvertrauten Jungen und Mädchen soll durch die Einsicht in das Führungszeugnis sichergestellt werden, dass keine einschlägig vorbestraften Personen (Straftaten nach § 72a, Absatz 1 SGB VIII) bei uns im Verein tätig sind. 

 

Folgende Personen in der Kinder- und Jugendarbeit im Sportverein Spexard sind aufgefordert, das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis vorzuzeigen: 

  • Trainer
  • Übungsleiter
  • Betreuer ab 14 Jahren, 

 

die regelmäßig und offiziell Kinder und Jugendliche im Sport begleiten. Zudem sind Personen dazu aufgefordert, die das offene Angebot der Ferienspiele leiten oder über Nacht, beispielsweise bei Mannschaftsfahrten, für Minderjährige verantwortlich sind. 

 

Davon ausgeschlossen sind Eltern, die Kinder und Jugendliche zu den Auswärtsspielen fahren. 

 

Die genannten Aktiven in der Kinder- und Jugendarbeit legen in der SVS-Geschäftsstelle bei den Mitarbeiterinnen Karin Drücker oder Elke Wewer das erweiterte Führungszeugnis vor und unterschreiben persönlich die dazugehörige Liste. 

Für die kostenlose Beantragung des Führungszeugnisses beim Bürgerbüro erhalten die Aktiven eine schriftliche Bestätigung über das ehrenamtliche Engagement vom Verein zugeschickt. 

 

Das Führungszeugnis muss alle fünf Jahre erneut vorgelegt werden. 

 

Sollte in dem Führungszeugnis eine für den Kinder- und Jugendschutz relevante Straftat stehen, informiert die Geschäftsstelle die gewählten Ansprechpersonen. 

Namentlich sind dies Gisela Bauch aus der Breitensport- und Andreas Wendlandt aus der Volleyballabteilung. Beide stehen den Ehrenamtlichen und Mitgliedern vertraulich bei Fragen und Problemen rund um das Thema Kinder- und Jugendschutz zur Seite. 

 

3. Einführung des Ehrenkodex

 

Das Präsidium des Landessportbundes NRW hat einen Ehrenkodex für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sport verabschiedet, die Mädchen und Jungen sowie junge Frauen und junge Männer betreuen oder qualifizieren oder diese zukünftig betreuen oder qualifizieren wollen. In dieser empfohlenen Erklärung verpflichten sie sich, die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen unter Einhaltung von ethischen und moralischen Gesichtspunkten zu gestalten. Ein Ehrenkodex allein kann sicher keine sexuellen Übergriffe verhindern, doch die Unterzeichnung des Ehrenkodex sendet ein deutliches Signal von Seiten der Vereine und Verbände in Richtung potenzieller Täter, in dem die erhöhte Aufmerksamkeit auch zur Thematik sexualisierter Gewalt im Verein verdeutlicht wird.

 

Im Sportverein Spexard unterzeichnen alle Aktiven in der Kinder- und Jugendarbeit bei Aufnahme der ehrenamtlichen Tätigkeit den Ehrenkodex. Er wird zusammen mit dem Personalerfassungsbogen und dem Antragsformular für das erweiterte Führungszeugnis an die neuen Ehrenamtlichen verteilt und in der Personalmappe in der SVS-Geschäftsstelle abgeheftet. 

 

4. Verhaltensregeln zur Prävention für alle Aktiven (Trainer und Übungsleiter) im Kinder- und Jugendbereich

 

Der Arbeitskreis „Prävention“ hat für den alltäglichen Umgang im Sportverein Spexard folgende Verhaltensregeln festgelegt: 

 

  1. Die Umkleiden der Mädchen und Jungen werden grundsätzlich nicht betreten. Ist ein Betreten erforderlich, sollte dieses durch gleichgeschlechtlichen Erwachsenen erfolgen. Es gilt: Zuerst anklopfen, dann die Kinder bitten, sich etwas überzuziehen. Optimal ist es, zu zweit die Umkleiden zu betreten (Das Vier-Augen Prinzip).  Am besten gar nicht die Kabine betreten!
  1. Die Übungsleiterin/der Übungsleiter duscht grundsätzlich nicht mit den Kindern und Jugendlichen.  Ältere Mannschaften und Spieler duschen ebenfalls nicht mit jüngeren Kindern (6-Augen-Prinzip!).
  1. Unsere Umgangssprache verzichtet auf sexistische und gewalttätige Äußerungen. 
  1. Niemand wird zu einer Übung oder Haltung gezwungen.
  1. Trösten eines Kindes: Anfrage Erwachsener: „Ist es ok, wenn ich dich tröste und in den Arm nehme?“
  1. Wir achten auf die Reaktionen unseres Gegenübers, auf körperliche Kontakte und reagieren entsprechend.
  1. Vereinsfahrten werden, wenn möglich, von zwei Personen begleitet, einer männlichen und einer weiblichen. Dies können neben der Übungsleiterin oder dem Übungsleiter auch Elternteile sein.
  1. Übernachtungssituation: Kinder und Jugendliche und Betreuer und Betreuerinnen, Übungsleiter und Übungsleiterinnen übernachten grundsätzlich in getrennten Zimmern beziehungsweise Zelten.
  1. Regeln für den Umgang der Mädchen und Jungen untereinander. „Ich tue keinem anderen etwas, was ich auch nicht will, das mir angetan wird!“

5. Verhaltensregeln zur Intervention für alle Aktiven (Trainer und Übungsleiter) im Kinder- und Jugendbereich

 

Bei einem Verdacht des sexuellen Übergriffes wird wie folgt gehandelt:  

Der Abteilungsvorstand informiert einen Ansprechpartner - Der Ansprechpartner informiert den Hauptvorstand (nur Information – keine Aktion des Vorstandes) - Der Ansprechpartner informiert die externe Fachberatungsstelle (das ist Teil des Schutzes für den Betroffenen). Der Ansprechpartner recherchiert nicht selber, sondern wendet sich direkt an die Fachberatungsstelle, die die weiteren Schritte mit dem Hauptvorstand und dem Ansprechpartner abstimmt. 

 

 

6. Externe Fachberatungsstelle

Mit der folgenden Beratungsstelle hat der Sportverein Spexard eine Kooperation geschlossen: 

 

Wendepunkt

Anlauf- und Beratungsstelle bei sexueller Gewalt gegen Kinder u. Jugendliche

Münsterstraße 17

33330 Gütersloh

Tel.: 05241-852495

 

Der Handlungsleitfaden wurde bei der Beratungsstelle hinterlegt. Die Mitarbeiter stehen dem Sportverein Spexard bei Fragen oder Problemen zur Verfügung. 

 

7. Aktionen mit Kindern und Jugendlichen 

 

Neben dem alltäglichen Trainingsbetrieb bietet der Sportverein Spexard regelmäßig abteilungsübergreifende Aktionen für Kinder und Jugendliche an. Dies können beispielsweise gemeinsame Ausflüge, Schulungen oder Workshops wie Selbstbehauptungskurse sein. 

Ziel der außersportlichen Angebote ist die Vernetzung und der Austausch der Kinder und Jugendlichen untereinander, die Stärkung der Vereinszugehörigkeit, sowie die Förderung des Selbstbewusstseins und Selbstsicherheit der jungen Mitglieder.