Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage der CoronaSchVO NRW

Was ist erlaubt?

Seit dem 28.5.21 gilt die neue Coronaschutzverordnung in NRW. Doch viele Übungsleiter, Trainer und Sportlerinnen und Sportler sind verunsichert was eigentlich erlaubt ist und was nicht. 

 

Abhilfe gibt die Tabelle des LSB die im Anhang oder im folgenden link zu finden ist:

https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/nrw-beschliesst-weitreichende-lockerungen-fuer-den-sport