Neue Coronaschutzverordnung ab Donnerstag 13.01.22

Keine Testpflicht mehr für Geboosterte

Das Land NRW hat die neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Beim Sport in Innenräumen bleibt es bei 2G+, jedoch sind Personen die gebostert sind (also 3x geimpft) von der zusätzlichen Testpflicht (nicht älter als 24 Stunden) ausgenommen. Witerhin müssen Personen, die in den letzten drei Monaten von einer Coronainfektion genesen sind keinen negativen Schnelltest vorweisen. 

Für Kinder ab Schuleintritt bis zum 16. Geburtstag sind den geimpften und getesteten Personen gleichgestellt, sie brauchen also keinen negativen Schnelltest. Schüler ab dem 16.Geburtstag müssen beim Sport in den Innenräumen die 2G+ Vorgaben erfüllen. 

Für den Sport draußen auf den Sportplätzen müssen Schüler ab dem 16. Geburtstag die 2G Vorgaben erfüllen, der Schultest reicht nicht aus. Ungeimpfte Sportler dürfen draußen nur noch mit einem 48-Stunden alten PCR-Test trainieren oder an Spielen teilnehmen, wenn sie bereits ihre Erstimpfung erhalten haben. Für komplett Ungeimpfte (ab 16 Jahren) gibt es somit keine Ausnahmemöglichkeiten mehr, doch noch am Trainings- oder Spielbetrieb teilnehmen zu können. 

Die neue Coronaschutzverordnung ist vom 13.01.-07.02.22 gültig.

Hier die komplette Coronaschutzverordnung:

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/2022-01-11_coronaschvo_vom_11.01.2022_lesefassung_mit_markierungen.pdf