Hygienekonzept SV Spexard 1950 e.V.
Trainings- und Spielbetrieb Amateurfußball
Vereins-Informationen
Verein: SV Spexard
Ansprechpartner*in für Hygienekonzept: Markus Westhoff und Volker Stickling
Mail: info@svspexard.de
Kontaktnummer: 0176/50208227 oder 0172/2920269
Adresse Sportstätte: Lukasstraße und Bruder-Konrad-Straße, 33334 Gütersloh
Gütersloh, 01.September 2020
Grundsätze
Dieses Hygienekonzept orientiert sich an den Handlungsempfehlungen des DFB-Leitfadens
„Zurück ins Spiel“. Es gilt für den Trainings- und Spielbetrieb und die hiermit im Zusammenhang
stehenden notwendigen Tätigkeiten im Bereich der Sportstätte. Zudem werden Regelungen für
Personen im Publikumsbereich der Sportstätte festgehalten. Zur besseren Abtrennung werden die
genannten Bereiche in Zonen eingeteilt. Genauere Inhalte werden unter Punkt 4 erläutert.
Ausgenommen vom Konzept sind sämtliche sonstigen Bereiche im Innenbereich von Gebäuden,
gastronomische Einrichtungen, Einrichtungen zur Sportplatzpflege und Sporthallen. Hierfür können
weitere Hygienekonzepte notwendig sein.
Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass
eine Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen
der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist.
1. Allgemeine Hygieneregeln
• Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen
außerhalb des Spielfelds.
• In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld einzuhalten.
• Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
• Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
• Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und/oder
Desinfizieren der Hände.
• Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.
2. Verdachtsfälle Covid-19
• Eine Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb ist für alle Beteiligten nur möglich bei
symptomfreiem Gesundheitszustand.
• Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw.
diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind:
o Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome
o Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenem Haushalt vorliegen
• Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur
Quarantäne. Die betreffende Person wird mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und
Spielbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der
betreffenden Person.
3. Organisatorisches
• Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.
• Ansprechpartner*in für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept des
Trainings- und Spielbetriebs sind Markus Westhoff und Volker Stickling
• Das Hygienekonzept ist anhand der vorliegenden Rahmenbedingungen des Vereins SV Spexard und der Sportstätten an der Lukasstraße und der Bruder-Konrad-Straße mit den lokalen Behörden abgestimmt.
• Die Sportstätte ist mit ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten, vor allem im Eingangsbereich des Sportgeländes, ausgestattet.
• Alle Trainer*innen und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und
Maßnahmen zum Trainings- und Spielbetrieb eingewiesen.
• Auf Wegstrecken Eingang in die Zonen bzw. Trainingsflächen ist das Tragen eines Mund und
Nasenschutzes Pflicht
• Vor Aufnahme des Trainings- und Spielbetriebs werden alle Personen, die in den aktiven
Trainings- und Spielbetriebs involviert sind bzw. aktiv teilnehmen, über die Hygieneregeln
informiert. Dies gilt im Spielbetrieb neben den Personen des Heimvereins, vor allem auch
für die Gastvereine, Schiedsrichter*innen und sonstige Funktionsträger*innen.
• Alle weiteren Personen, die sich auf dem Sportgelände aufhalten (Zone 3), müssen über
die Hygieneregeln rechtzeitig in verständlicher Weise informiert werden. Hierzu erfolgt der
Aushang des Hygienekonzepts mindestens am Eingangsbereich.
• Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des
Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen.
4. Zonierung
Die Sportstätte wird in drei Zonen eingeteilt, die Anzahl der erlaubten Personenanzahl richtet
sich nach der aktuellen Corona Schutzverordnung des Landes NRW. Zum Stand 20.07. 30
Personen auf dem Spielfeld. Hierzu zählen Spieler und Schiedsrichter (23 Personen, also
dürfen maximal 7 Spieler ein- und ausgewechselt werden):
Zone 1 „Innenraum/Spielfeld“
• In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung und ggf. Laufbahn) befinden sich nur die für
den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:
o Spieler*innen
o Trainer*innen
o Funktionsteams
o Schiedsrichter*innen
o Sanitäts- und Ordnungsdienst
o Ansprechpartner*in für Hygienekonzept
o Medienvertreter*innen (siehe nachfolgende Anmerkung)
• Die Zone 1 wird ausschließlich an festgelegten und markierten Punkten betreten und
verlassen.
• Für den Weg vom Umkleidebereich zum Spielfeld und zurück werden unterstützend
Wegeführungsmarkierungen genutzt.
• Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt zu Zone 1 benötigen (z.B.
Fotograf*innen), wird dieser nur nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung des
Mindestabstandes gewährt.
Zone 2 „Umkleidebereiche“
• In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur folgende Personengruppen Zutritt:
o Spieler*innen
o Trainer*innen
o Funktionsteams
o Schiedsrichter*innen
o Ansprechpartner*in für Hygienekonzept
• Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung oder Tragen von Mund-Nase-
Schutz.
• Für die Nutzung im Trainings- und Spielbetrieb werden ausreichende Wechselzeiten
zwischen unterschiedlichen Teams vorgesehen.
• Die Nutzung der Duschanlagen erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelungen sowie
zeitlicher Versetzung/Trennung.
• Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird auf das notwendige
Minimum beschränkt.
Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“
• Die Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“ bezeichnet sämtliche Bereiche der
Sportstätte, welche frei zugänglich und unter freiem Himmel (auch überdachte
Außenbereiche) sind.
• Alle Personen in Zone 3 betreten die Sportstätte über einen offiziellen Eingang. Die
anwesende Gesamtpersonenanzahl (max. 300 Personen) im Rahmen des Spielbetriebs ist
stets bekannt.
• Es erfolgt eine räumliche oder zeitliche Trennung („Schleusenlösung“) von Eingang und
Ausgang der Sportstätte soweit möglich.
• Zur Unterstützung der Einhaltung des Abstandsgebots werden Markierungen auf-/angebracht
o Zugangsbereich mit Ein- und Ausgangsspuren sowie Abstandsmarkierungen
• Unterstützend werden Plakate zu den allgemeinen Hygieneregeln genutzt.
5. Trainingsbetrieb
Grundsätze
• Trainer*innen und Vereinsverantwortliche informieren die Trainingsgruppen über die
Maßnahmen und Regelungen des Hygienekonzepts.
• Den Anweisungen der Verantwortlichen zur Nutzung der Sportstätte ist Folge zu leisten.
• Das Trainingsangebot ist so organisiert, dass ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher
Mannschaften vermieden wird. Hierzu sind Pufferzeiten für die Wechsel eingeplant.
• Alle Spieler*innen sind angehalten, eine rechtzeitige Rückmeldung zu geben, ob eine
Teilnahme am Training erfolgt, um eine bestmögliche Trainingsplanung zu ermöglichen.
• Die Trainer*innen dokumentieren die Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit.
In der Sportstätte
• Die Nutzung und das Betreten der Sportstätte sind nur gestattet, wenn eigenes Training
geplant ist.
• Zuschauende Begleitpersonen sind unter Einhaltung des Mindestabstands in Zone 3
möglich
• Der Zugang zu Toiletten sowie Waschbecken mit Seife ist während des Trainingsbetriebes
sichergestellt.
6. Spielbetrieb
Für die Wiederaufnahme des Spielbetriebs müssen wir bisher übliche Abläufe anpassen.
Hierfür haben wir anhand der Hygienemaßnahmen sowie der bestehenden
Rahmenbedingungen im organisatorischen und infrastrukturellen Bereich auf unseren Verein
zugeschnittene Lösungen erarbeitet.
• Abstimmungen mit lokalen Behörden zu Hygienemaßnahmen und zugelassene
Personenanzahl in Zone 3 (maximal 300 Personen)
• Bereitstellung der Hygienemaßnahmen (Desinfektionsmittel-Spender, Seife, Einmal-
Handtücher)
• Organisation des Ein- und Ausgangsbereichs
• Organisation von Reinigungsvorgängen
• Information der Gast-Teams und Schiedsrichter*innen zu Hygienemaßnahmen
(per E-Mail und persönlichen Kontakt)
• Organisation von Umkleide- und Duschabläufen (Wechsel-, Reinigung und Pufferzeiten)
- Rückverfolgbarkeit (1) Die einfache Rückverfolgbarkeit im Sinne dieser Vorschrift ist sichergestellt, wenn die den Begegnungsraum eröffnende Person (Gastgeber, Vermieter, Einrichtungsleitung, Betriebsinhaber, Veranstaltungsleitung usw.) alle anwesenden Personen (Gäste, Mieter, Teilnehmer, Besucher, Kunden, Nutzer usw.) mit deren Einverständnis mit Name, Adresse und Telefonnummer sowie – sofern es sich um wechselnde Personenkreise handelt – Zeitraum des Aufenthalts bzw. Zeitpunkt von An- und Abreise schriftlich erfasst und diese Daten für vier Wochen aufbewahrt. Der gesonderten Erfassung von Adresse und Telefonnummer bedarf es nicht, wenn diese Daten für den Verantwortlichen bereits verfügbar sind.
7. Einschätzung des Infektionsrisikos
Der SV Spexard sorgt mit diesem Hygienekonzept für eine verhältnismäßige und
bestmögliche Prävention. In Abhängigkeit zur aktuellen Einschätzung des Infektionsrisikos
werden in Abstimmung mit den für die Sportstätte zuständigen Behörden die entsprechenden
Hygienemaßnahmen vorgesehen, veranlasst und gegebenenfalls nachjustiert.