Neue Coronaschutzverordnung ab 20.8.

Keine Schnelltests mehr für Schulkinder

Neue Corona-Schutzverordnung ab 20.8.

Die neue Coronaschutzverordnung gilt zunächst bis einschließlich 17. September 2021. Für den Sport beim SV Spexard ändert sich für die Hallensportarten (fast) nichts, hier gilt weiterhin die 3G-Regel, ausgenommen davon sind schulpflichtige Kinder und Jugendliche, durch ihre Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen gelten sie als geteste Person. Ab 15 Jahren ist der Schülerausweis beim Trainer/Übungsleiter vorzuzeigen. Für Kinder unter 6 Jahren ist kein Schnelltest erforderlich.

Auf den Fußballplätzen dagegen ist die 3G-Regel aufgehoben, hier ist kein Nachweis mehr  erforderlich. Nicht endgültig geklärt ist, wie die Situation in den Kabinen auf den Sportplätzen und in Sportheimen  ist, dieses geht aus der Coronaschutzverordnung bislang nicht hervor. 

 

Inzidenzregeln

 

 

 

 

Testnachweise für Schüler

 

Maskenpflicht-Regeln auf einem Plakat zusammengefasst